NIE Nr. beantragen

Wofür brauche ich eine NIE?

NIE Nr. beantragen

Da Sie für Ihren Immobilienerwerb in Spanien zwingend eine spanische Steuernummer, die sogenannte NIE Nr. brauchen, beantragen wir diese für Sie im Rahmen unserer Kaufberatung. So sparen Sie wertvolle Zeit und Nerven.

Denn bevor Sie eine NIE Nr. in Spanien beantragen, können Sie im Grunde genommen keine Geschäfte machen. Ohne eine NIE kann man in Spanien keine Immobilien erwerben. Während die Steuernummer in Deutschland für Rechtsgeschäfte eher nebensächlich ist, müssen Sie sie in Spanien fast überall angeben. Beispielsweise ist ein Termin bei Behörden ohne NIE nicht denkbar. Weiterhin benötigen Sie die Nummer für die Eröffnung eines spanischen Kontos. Und selbst, wenn Sie dem Briefträger ein Einschreiben quittieren möchten, wird er Sie nach Ihrer NIE fragen.

Kurzum: Für die allermeisten wesentlichen Geschäfte brauchen Sie diese spanische Steuernummer. Ausländer, gleich ob aus der EU oder aus Drittländern, bekommen in Spanien eine andere Nummer als spanische Staatsangehörige. Diese Ausländeridentitätsnummer heißt Número de Identidad de Extranjero, kurz NIE.

Die Nummer zu beantragen ist jedoch nicht ganz leicht. Das Verfahren kann mehrere Wochen oder sogar Monate in Anspruch nehmen. Denn es gibt in der Regel nur sehr eingeschränkt Termine bei den zuständigen Behörden. Zudem ändern sich häufig die Anforderungen an die erforderlichen Dokumente und die Terminbuchungsportale sind mitunter zeitweise nicht verfügbar oder nur in spanischer Sprache verfügbar.

NIE Nr. beantragen – Generalkonsulat oder Vollmacht

Wenn Sie also diesem komplizierten Verfahren aus dem Weg gehen möchten, nehmen wir Ihnen dies im Rahmen unserer Immobilienkaufberatung ab. Entsprechend brauchen Sie in der Regel hierfür auch gar nicht persönlich nach Spanien zu kommen. Entweder regeln wir die Beantragung der NIE über eines der nächstgelegenen Generalkonsulate bzw. die Spanische Botschaft in Deutschland, bei denen wir einen Termin für Sie vorbereiten und vereinbaren. Oder Sie erteilen uns direkt eine umfassende Vollmacht, sodass wir diese Formalität gegen einen geringen Aufpreis für Sie vor Ort in Spanien erledigen lassen können.

Sobald Ihnen eine NIE zugeteilt wurde, können wir die nächsten Schritte in die Wege leiten. Hierzu gehört unter anderem die Eröffnung eines spanischen Kontos. Aber auch für die Unterzeichnung eines contrato de arras, des privatschriftlichen Kaufvertrages, ist die NIE sinnvoll und meist erforderlich.

Sie haben Fragen?

Hinterlegen Sie Ihre Telefonnummer! Wir rufen Sie umgehend zurück.