Der Verkäufer beauftragt den Makler und trägt seine Kosten.
Das ist doch toll, denken Sie?
Nicht ganz. Denn dadurch, dass Sie als Käufer mit dem Makler keinen Vertrag schließen, haftet er Ihnen gegenüber auch nicht.
Klärt er Sie beispielsweise nicht über Feuchtigkeitsschäden auf, werden Sie von ihm in der Regel nur schwer den Schaden ersetzt verlangen können.
Selbst eine erwiesene Falschberatung löst nicht automatisch einen Haftungsfall des Maklers aus.